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FAQs

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen (FAQ) über verschiedene Themen, die u.a. im Zusammenhang mit der Verpachtung von Dachflächen oder Freiflächen, mit dem Bau schlüsselfertiger PV-Anlagen oder der Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen stehen. Sollten noch weitere Fragen von Ihrer Seite bestehen, kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular. Wir beantworten gerne all Ihre Fragen zu den Themen Landverpachten, Dachflächenvermietung und gewerbliche Photovoltaikanlagen.


Verpachtung von Dach- oder Freiflächen

Das Verpachten von ungenutzten Dachflächen ist spätestens seit dem Jahr 2008 ein marktgängiges Modell, bei welchem ein Gebäudeeigentümer bzw. Grundstückseigentümer sein Dach oder seine Freifläche an einen PV-Anlagenbetreiber verpachtet. In der Regel geschieht das dann, wenn er selbst kein Interesse an der eigenen Investition in eine Solaranlage auf seiner Fläche hat. Verpächter und Pächter schließen hierzu einen Dachnutzungsvertrag bzw. Flächennutzungsvertrag. Im Anschluss wird durch den PV-Anlagenbetreiber eine Solaranlage auf den Dachflächen oder der Freifläche installiert und die nächsten ca. 35 Jahre betrieben. Die installierte Anlagenleistung ist letztlich die Grundlage anhand derer die zu zahlende Flächenpacht berechnet wird. Je größer die Fläche, desto größer die Anlage und desto höher die mögliche Pachtzahlung. Der Eigentümer erhält dann gegen Rechnungstellung dafür seine Pacht, welche er frei verwenden und damit zum Beispiel gewünschte Investitionen in seinen Betrieb o. ä. tätigen kann. Diese Pachtzahlung kann sowohl jährlich, aber auch diskontiert und einmalig für 20 oder 25 Jahre mit Inbetriebnahme der Solaranlage im Voraus gezahlt werden. Sollte sich die Dachflächen in einem sanierungsbedürftigen Zustand befinden, kann die zu zahlende Dachpacht auch zum Zwecke der Dachsanierung eingesetzt werden. Eine lohnende und lukrative Sache für Verpächter und Pächter.

Beide Varianten sind interessant und lukrativ. Möchte man als Eigentümer nicht Betreiber einer gewerblichen Solaranlage werden und diese für 20 – 35 Jahre betreiben und dabei alle Chancen, aber natürlich auch Risiken eines solchen Investments in Verbindung mit der Fremdfinanzierung durch eine Bank eingehen, ist die Vermietung der Dachfläche oder Freifläche die passende Variante. Möchte man als Unternehmen oder Gewerbebetrieb mit sehr großen Dachflächen keinen externen Mieter auf dem eigenen Grundstück haben, die Energiebezugskosten dauerhaft signifikant senken, in dem man den erzeugten Solarstrom selbst nutzt und gleichzeitig eine steuerlich und ökonomisch sinnvolle und nachhaltige Investition tätigen, dann sollte man in jedem Fall selbst Betreiber der PV-Anlage werden.

Wir bieten beides an: wir bauen in Ihrem Auftrag Ihr schlüsselfertiges (turn-key) Solarkraftwerk auf Ihren Hallen / Ihrer Immobilie / Ihrer Freifläche oder pachten Ihre Freifläche oder Dachfläche, um darauf eine Anlage zu errichten und zu betreiben.

Kurz und knapp: Ja! Die Vermietung Ihrer Dachflächen oder Freiflächen für eine große Solaranlage bringt Ihnen zusätzliche Einnahmen. Ohne eigenes Risiko und ohne eigene Investition. Ohne die Photovoltaik und die Möglichkeit, Dachflächen zur Gewinnung von Solarstrom zu nutzen, wären Dächer auch weiterhin „tote Flächen“, die keine Einnahmen generieren, sondern nur Geld (für die Sanierung, Wartung und Instandsetzung) kosten. Freiflächen (zum Beispiel Ackerflächen, Grünflächen, Konversionsflächen, baulichen Anlagen oder Gewerbeflächen) hingegen können natürlich meist in irgendeiner Form genutzt werden, die Nutzung mit einer großen Freiflächensolaranlage bietet dennoch die Chance, die Einnahmen aus der Fläche zum Teil deutlich zu steigern.

Die Höhe der jährlichen Pacht oder alternativ Einmalpacht hängt von mehreren Faktoren ab – u. a. von der Art der Dacheindeckung, der Ausrichtung der Dachflächen, der Entfernung respektive Nähe zum Netzverknüpfungspunkt etc. Vor allem aber natürlich von der Größe der Dachfläche oder Freifläche. Je größer, desto mehr PV-Leistung kann man theoretisch darauf installieren und desto höher die mögliche Pacht.
Objektiv gesehen bekommt man in jedem Fall viel Geld für eine ansonsten ungenutzte Fläche. Subjektiv sind für einen Eigentümer 150.000 EUR wenig und für den anderen Eigentümer 50.000 EUR schon sehr viel Geld. Das unterliegt selbstverständlich immer der individuellen Wahrnehmung und Situation.

Der zeitliche Aufwand im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage beschränkt sich für den Verpächter auf ein Minimum. Es gilt den Dachnutzungsvertrag oder Flächenvertrag auszuhandeln, ein Notartermin (für die Dienstbarkeit) ist notwendig und bei der Planung und Beantragung der Netzeinspeisung bedarf es mancher Unterschrift als Eigentümer auf entsprechenden Formularen. Darüber hinaus entstehen Ihnen als Eigentümer von Dachflächen oder Freiflächen mit der Vermietung der Flächen keine Kosten. Die Errichtung der PV-Anlage ist völlig kostenfrei. Alle anfallenden Kosten (zum Beispiel Notarkosten für die einzutragende Dienstbarkeit, für den Bauantrag bei einem Freiflächensolarpark oder die Tragfähigkeitsberechnung bei Dachanlagen), die mit dem Solarprojekt in Verbindung stehen, trägt der Pächter, also der künftige Anlagenbetreiber.

Dem Verpächter entsteht kein Risiko. Als Anlagenbetreiber kümmern wir uns um alle behördlichen Belange, Abstimmungen mit dem örtlichen und zuständigen Netzbetreiber sowie gegebenenfalls notwendige Genehmigungen. Eine professionelle Abwicklung und fachgerechte Montage nach den anerkannten Regeln der Technik und VDE Normen sowie die regelmäßige Anlagenwartung und -kontrolle sind selbstverständlich.

Natürlich ist die Photovoltaikanlage umfassend versichert. Für jede Solaranlage wird eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen – abgestimmt auf die örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse des Eigentümers. Darüber hinaus gibt es noch eine Elektronik- und Allgefahrenversicherung für den Anlagenbetreiber.

Die Pachteinnahmen sind steuerwirksam bei der Umsatzsteuer (insofern Sie zum Ausweis selbiger als Unternehmen/ Gewerbetreibender berechtigt sind) und hinsichtlich der Ertragsteuer in Form der Einkommen- oder Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Zu beachten ist, dass bei der Wahl einer Einmalzahlung am Anfang des Vertragsverhältnisses diese hohe Einnahme nicht sofort voll im „Zuflussjahr“ zu versteuern ist, sondern über die Laufzeit „abgegrenzt“, sprich verteilt wird. Näheres dazu erklärt und erläutert Ihnen Ihr Steuerberater.

Die Dachfläche vermieten ist daher nicht immer und auch nicht für alle Gebäude möglich.

Grundsätzlich kommen fast alle Gebäude für die Dachflächenvermietung in Frage. Wir bauen auf landwirtschaftliche Betriebe, Agrargenossenschaften, Lagerhallen, Produktionshallen, Wohnanlagen, Garagenhöfen, Überdachungen in jeglicher Form, Reithallen, Hallen mit Tierhaltung, Wohngebäuden, Hallenbäder, Autohäuser, Gewerbebetriebe, Industriehallen, Sportanlagen, Tennishallen und noch vielen mehr…

Für die Verpachtung ist es wichtig, dass die Fläche eine sinnvolle Größe hat. Für uns liegt diese Mindestgröße bei ca. 1.000m². Darüber hinaus ist relevant, dass die Dachfläche nicht dauerhaft verschattet wird, die PV-Module nicht übermäßig z.B. durch nahestehende Bäume (Laub, Pollen, Äste), Staub oder durch Ammoniakablagerungen verschmutzt werden. Letzteres kann insbesondere auf Dächern von landwirtschaftlichen Betrieben auftreten, speziell wenn die Solarmodule in der Nähe von Entlüftungen auf dem Dach montiert sind. Wenn sich dann in Kombination mit hoher Luftfeuchtigkeit noch Kondensat bildet, kann das Ammoniak für die Module problematisch werden.

Die Dachfläche vermieten ist daher nicht immer und auch nicht für alle Gebäude möglich. 

Für die Errichtung von Freiflächensolarparks suchen wir geeignete Grundstück zur Pacht. Dafür eignen sich grundsätzlich:

  • Flächen entlang von Bundesautobahnen und zweigleisigen Schienenwegen
  • Ackerflächen und Grünland/ Grünflächen
  • Konversionsflächen, d. h. Flugplätze, rückgebaute Industrie- und Gewerbegebiete, ehemalige Militärliegenschaften, renaturierter Tageabbau, ehemalige Deponien
  • Bauliche Anlagen, d. h. entsprechend der Musterbauordnung (§ 2, Abs. 1) alle aus Bauprodukten hergestellten Anlagen und Flächenveränderungen. Dies können beispielsweise Aufschüttungen, Deponien, asphaltierte Flächen, Lagerplätze, Kfz-Stellplätze, Sportflächen und Halden sein.

Für die Nutzung mit einem Solarkraftwerk ist es hilfreich, wenn in der Nähe des Grundstücks bzw. der Flurstücke eine Mittelspannungsleitung oder auch eine Hochspannungsleitung verläuft. Ein möglichst naher Netzanschluss ohne kilometerlange Kabelwege ist ein entscheidender Faktor für die Nutzbarkeit der oben genannten Flächen mit Solar. 

Mit einer Freiflächensolaranlage lassen sich wesentlich höhere Pachten im Vergleich zu anderen Nutzungsformen erzielen. Zudem ist mitunter eine mehrfache Flächennutzung bei gleichzeitiger Beweidung und Imkerei möglich. Und wenn Sie Interesse und Kapazitäten haben, die Grünpflege des Solarparkt eigenständig zu übernehmen, generieren Sie als Dienstleister zusätzliche Einnahmen.

Ungeeignet sind hingegen Flächen, bei denen die Nutzung mit einer PV-Anlage nicht in Einklang mit der Flächenausweisung zu bringen ist. Dies können zum Beispiel Biotope, Naturschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete oder Moore sein.

Die reine Bauzeit auf dem Dach nimmt bei einem solchen Projekt tatsächlich nicht so viel Zeit in Anspruch. In aller Regel dauern die Montagen zwischen 1 – 8 Wochen, je nach Anlagengröße. Mit unseren professionellen und erfahrenen Monteuren und Partnern schafft man es mit 4 Arbeitern eine 200 kWp Solaranlage auf ca. 1.000m² Dachfläche innerhalb einer Woche fertigzustellen.

 

Selbstverständlich dauert es länger, wenn wir Ihre Dachflächen sanieren, bevor wir die Solarmodule darauf montieren können. Bei einer Sanierung der Dachflächen wird entsprechend mehr Bauzeit benötigt als ohne Dachsanierung. 

 

Die Bauzeit ist natürlich nicht vergleichbar mit der Projektentwicklungsdauer, die von der Flächensicherung und Vertragsverhandlung, über die Planung und Netzanmeldung sowie den Bau der Anlage bis zum Netzanschluss und der Systemintegration mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.

Eine PV-Anlage ist sehr langlebig. Man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass eine heute gebaute Solaranlage 40 Jahre und mehr problemlos funktionieren und Strom produzieren kann. Alle gängigen Modulhersteller geben mittlerweile Leistungsgarantien auf Ihre Solarmodule von 25 Jahren. Natürlich hängt die Lebensdauer von verschiedenen Faktoren und der Lebensdauer der einzelnen Komponenten und der Solartechnik ab. Wechselrichter werden in aller Regel keine 40 Jahre „durchhalten“, dafür ist deren tägliche Beanspruchung zu groß. Aber einen Austausch dieser über die Anlagenlaufzeit kalkuliert man mit ein und bildet dafür – ähnlich der Instandhaltungsrücklage bei Immobilien – eine Reparaturrücklage.

Ansonsten gibt es bei einer Photovoltaikanlage keine bewegten Teile und damit sehr wenig mechanische Beanspruchung. Die verbauten Komponenten (ob nun Unterkonstruktion, Solarkabel, Stecker, Transformatoren usw.) sind jahrzehntelang erprobt und für den Dauereinsatz ausgelegt. Im Ergebnis wird eine gewerbliche Photovoltaik Anlage, insofern sie fachgerecht installiert wurde und regelmäßig gewartet wird, aller Voraussicht nach mindestens 40 Jahre lang halten.

Um den reibungslosen und dauerhaften Betrieb der Photovoltaikanlage zu gewährleisten, sind Solaranlagen regelmäßig zu warten. Eine PV-Anlage ist NICHT wartungsfrei, aufgrund ihres Aufbaus aber wartungsarm.

Die VDE schreibt dazu vor: Wie alle elektrischen Anlagen müssen auch Photovoltaikanlagen einer Erstprüfung vor Inbetriebnahme unterzogen werden. Grundlage bilden die DIN VDE 0100-600 und die DIN VDE 0100-712. Mindestens alle 4 Jahre muss die PV-Anlage einer wiederkehrenden Prüfung nach DIN EN 62446-2 VDE 0126-23-1 unterzogen werden.

Ungeachtet dessen werden in aller Regel jährlich kleinere Solaranlagenwartung durchgeführt bei denen die Modulbefestigungen und die Module selbst kontrolliert werden und natürlich auch die Wechselrichter sowie die sonstigen technischen Komponenten der Photovoltaikanlage. 

Um mögliche Defekte oder Schäden möglichst frühzeitig und schnell zu erkennen, werden Solarkraftwerke fernüberwacht und unterliegen einem durchgehenden Monitoring.

Den Pachtvertrag schließen wir in der Regel für zunächst 21 Jahre (das ist der EEG-Förderzeitraum) mit anschließender Option auf Verlängerung um zwei Mal 7 Jahre, teils auch darüber hinaus. Insgesamt beträgt der Pachtzeitraum so meistens 35 Jahre. Jeder Pachtvertrag wird dabei individuell geschlossen und beinhaltet ggf. Sondervereinbarungen. Mit der Vermietung der von Ihnen ungenutzten Dachfläche profitieren Sie somit über einen sehr langen Zeitraum von sicheren Mieteinnahmen und werten außerdem durch die Gewinnbeteiligung langfristig Ihre Immobilie auf.

Da die geplante Nutzung auf einen langen Zeitraum von bis zu 35 Jahren ausgelegt ist, sollte eine Dachsanierung während der Laufzeit bereits im Vorfeld ausgeschlossen sein. Zu 100% verhindern, kann man dies aufgrund nicht vorhersehbarer äußerer Umstände naturgemäß nicht.

Falls Ihre Dachfläche nicht neu ist oder vor kurzem erneuert wurde, sollten die Dächer vor der Dachvermietung instandgesetzt bzw. saniert werden. Die Kosten für eine solche Dachsanierung können von uns in Anrechnung auf die zu zahlende Pacht übernommen werden. 

Ganz entscheidend ist die ausreichende Tragfähigkeit der Dachkonstruktion, welche nach Vertragsschluss von einem beauftragten Statiker über uns geprüft und nachgerechnet wird.

Es ist grundsätzlich möglich, die Dachfläche zu vermieten und gleichzeitig den erzeugten Strom der PV-Anlage selbst zu nutzen. Man spricht dann von einer Überschusseinspeisung.

Dafür braucht es am Standort oder Solaranlage einen relevanten Stromverbrauch. Denn: Die für die Eigennutzung des Stromes notwendige Hardware kostet extra und signifikant mehr im Vergleich zu einer Volleinspeisung, so dass sich die direkte Stromabnahme erst ab einer bestimmten jährlich benötigten Strommenge lohnt.

 

Insofern eine solche Lösung wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt werden kann, können Sie sich über diesen Weg vor steigenden Strompreisen schützen und die Energiebezugskosten senken. Um prüfen zu können, ob Ihr Strombedarf am Standort ausreichend hoch für eine Eigennutzung der gewerblichen Photovoltaikanlage ist, benötigen wir die letzte Jahresstromabrechnung.

Die Photovoltaikanlage speist den produzierten Strom in das öffentliche Stromnetz ein. Der Anlagenbetreiber erhält für den Verkauf des Stromes über das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) eine fixe Einspeisevergütung für jede Kilowattstunde für die ersten 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme – also max. 21 Jahre.

 

Nach den ersten 20/ 21 Jahren Laufzeit produziert das Solarkraftwerk selbstverständlich weiterhin dauerhaft viel grünen Strom. Dieser Ökostrom kann dann weiterhin am freien Markt verkauft werden. Denn das wichtige Gut „Strom“ wird sicherlich NIEMALS wertlos, tendenziell bei einer vollelektrischen Welt dagegen eher noch wertvoller werden.

Profitieren Sie von den Möglichkeiten, die das EEG den Flächeneigentümern bietet und verlieren Sie keine Zeit, wenn Sie Ihre Dächer oder Freifläche vermieten möchten.

Zur Sicherung des Pachtvertrages muss zwingend für die gesamte Laufzeit der (Dach-)Flächenvermietung die Eintragung einer erstrangigen Dienstbarkeit erfolgen. Dieses beschränkt persönliche Dienstbarkeit und die Vormerkung werden in Abteilung II des Grundbuches eingetragen. Grundschulden, Hypotheken etc. werden in Abteilung III des Grundbuches eingetragen. Eine Dienstbarkeit ist ein nicht wertminderndes Recht, welches den Betrieb der Solaranlage, den Zugang zur Anlage, das Leitungsrecht für die notwendigen Kabel, das Befahren zum Zwecke der Montage, Wartung etc. ermöglicht und dauerhaft sichert, unabhängig davon, wer Eigentümer des Grundstückes bzw. der Immobilie ist. Ohne Dienstbarkeit ist KEINE Flächenpacht möglich.

Wichtig ist: die Dienstbarkeit und Vormerkung muss im Rang vor wertmindernden Rechten in Abteilung III (z. B. Grundschulden) stehen. Ist bereits eine Grundschuld, weil die Halle, das Gewerbegrundstück oder die Wohnanlage fremdfinanziert ist, zugunsten einer Bank o. ä. im Grundbuch eingetragen, so muss man mit dieser über einen sogenannten Rangrücktritt sprechen. Der Gläubiger/ die Gläubigerin tritt dann zugunsten der Dienstbarkeit und Vormerkung im Rang zurück, was notariell beurkundet werden muss. In aller Regel ist dies kein Problem und die Banken „spielen“ dabei mit. 

Im Falle eines Grundstücksverkaufes können Sie unter Umständen durch die aufgewertete Immobilie und vielleicht einen günstigen Strombezug einen höheren Verkaufspreis erzielen. Zusätzlich profitiert der neue Besitzer des Grundstückes durch die Dachflächenvermietung, da er mit zusätzlichen langfristigen Mieteinnahmen und ggf. mit geringeren Energiebezugskosten rechnen kann.

Bei einer geplanten Dachverpachtung muss diese auch verschattungsfrei sein, um optimale Erträge durch die große, gewerbliche Solaranlage zu garantieren. Denn das Investment muss sich über die Laufzeit selbstverständlich refinanzieren. Darüber hinaus sind umstürzende Bäume, abbrechende Äste und Laub potentielle Gefahren für das Solarkraftwerk und dessen Betrieb.

Sollten sich daher noch Bäume auf Ihrem Grundstück befinden, welche eine Verschattung über die nächsten Jahre verursachen können oder aufgrund von Krankheit oder sonstigen Eigenschaften eine mögliche Gefahr darstellen, so müssen die Bäume beschnitten oder gefällt werden. Dies muss vor dem Baubeginn erfolgen. Entsprechende Anträge beim Umweltamt sind dann zu prüfen. 

Natürlich möchten wir als Unternehmen mit Fokus auf Umwelt und Nachhaltigkeit, wenn möglich keine Bäume fällen, sondern erhalten. Deshalb agieren wir diesbezüglich natürlich abwägend und mit Augenmaß. Auch Ausgleichsmaßnahmen – ob gefordert oder nicht – sind eine zu prüfende Option.

Kompliziert wird es, wenn Sie Ihr Dach vermieten möchten und sich die Bäume, die einen Schatten verursachen oder umsturzgefährdet sind, auf einem fremden Grundstück befinden. Sollte dies der Fall sein, so muss der Dialog und die Abstimmung mit dem Nachbarn gesucht werden oder diese Flächen unbelegt bleiben.

Wenn Sie Ihre Dachflächen vermieten und wir eine Photovoltaik Anlage auf Ihrem Dach installieren, dann ist in Deutschland keine Baugenehmigung notwendig. PV-Anlagen sind auf Dächern/ auf Gebäuden baugenehmigungsfrei.

Anders ist es bei Freiflächen Photovoltaikanlagen, dafür muss eine Baugenehmigung eingeholt werden und mitunter sogar noch ein Bebauungsplan aufgestellt und unter Umständen der Flächennutzungsplan geändert werden. Beides ist aufwändig und dauert in der Regel sehr lange.

Bei asbesthaltigen Dächern besteht in Deutschland ein Überbauungsverbot. Das bedeutet, man darf auf asbesthaltigen Dächern keine Solaranlage installieren. Bevor ein solches Dach mit Solarmodulen belegt werden darf, muss also zwingend die Dachfläche saniert werden.

 

Sollten Sie eine Freifläche ab 10.000 m² besitzen, so können Sie dieses Grundstück für den Betrieb eines Solarparks auch an uns verpachten und wir kümmern uns dann um die Baugenehmigungen und o.g. Voraussetzungen, wie den B-Plan.

In aller Regel gibt es drei Optionen nach Ende des Nutzungsvertrages für die Solaranlage:

I: Wir bauen die Photovoltaik Anlage zurück und verkaufen diese entweder als Abbauanlage zum Weiterbetrieb an einem anderen Standort oder falls es keine Nachnutzung gibt, werden die Komponenten einzeln verkauft bzw. dem Wertstoffkreislauf zugeführt. Da heutige PV-Anlagen aus vielen begehrten Rohstoffen (Aluminium, Kupfer, Glas, Silizium etc.) bestehen, gibt es bei der Entsorgung für die Komponenten auch noch Geld.

II: Alternativ kann der Pachtvertrag erneut verlängert werden. Als Eigentümer können Sie so weiterhin Ihre Dachfläche oder Freifläche vermieten und durch die Umsatzbeteiligung von den kontinuierlichen Stromverkäufen profitieren.

III: Ebenso besteht die Möglichkeit, dass Sie als Flächeneigentümer und bisheriger Verpächter die Photovoltaikanlage erwerben. So können Sie weiterhin von den Erträgen aus der Solaranlage profitieren und diese zum Beispiel in Ihrem Betrieb selbst verbrauchen.

Sanierung von Dächern

Ja, sogar asbesthaltige Dächer können durch uns saniert und mit einem langlebigen Trapezblech neu eingedeckt werden. Unsere Dachdecker entfernen und entsorgen fachgerecht die alten gesundheitsschädlichen Wellasbestplatten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und Normen.

Sollten Ihre Dächer also noch Asbest enthalten, so ist die Verpachtung der Dachflächen in Kombination mit einer Sanierung und Installation einer Solaranlage nicht nur eine ökologisch, sondern auch eine wirtschaftlich äußerst attraktive Lösung. 

Denn: Asbestdächer sind sehr gesundheitsschädlich und seit 1993 ist die Verarbeitung von Asbest gesetzlich verboten! Trotzdem ist dieser Baustoff noch heute in vielen alten Dächern zu finden – vornehmlich auf Lagerhallen, Industriehallen, Garagen oder im landwirtschaftlichen Bereich bzw. großen Agrarbetrieben. Da früher oder später eine Dachsanierung nötig wird, ist es sinnvoll und lohnenswert, die Sanierungsarbeiten direkt mit der Installation einer Photovoltaik-Aufdachanlage zu verbinden.

Wir tragen die Sanierungskosten und Sie profitieren durch die neuen Dachflächen und die zusätzlichen langfristigen Mieteinnahmen. 

Üblicherweise wird für die Dachsanierung ausschließlich Trapezblech mit einer Stärke von 0,63 – 0,75 mm von namhaften Herstellern gearbeitet. Stahltrapezblech ist extrem witterungsbeständig, langlebig und sehr stabil. Es eignet sich daher sehr gut, wenn Sie über einen längeren Zeitraum Ihre Dachflächen vermieten möchten. Auf Trapezblech lässt sich zudem die Photovoltaikanlage sehr effizient und schnell montieren. Außerdem kann man in der Regel die Dachfläche besser und optimaler ausnutzen und damit mehr Leistung installieren – im Vergleich zum Beispiel zu einem Bitumendach.

Zudem ist es relativ leicht, sodass die bestehende Tragwerkskonstruktion des Daches der zusätzlichen statischen Belastung der Solaranlage in der Regel ohne weiteres standhält.

Wenn Sie Ihre Dachflächen verpachten möchten und eine Sanierung notwendig ist, kann diese von uns vollständig übernommen werden.

Alle weiteren Kosten für Zusatzleistungen wie die Installation von Regenrinnen und Fallrohren etc. können wir hingegen nicht übernehmen. Die dafür anfallenden Kosten würden wir ohne einen Aufschlag weiterberechnen. Die kostenlose Dachsanierung beinhaltet z. B. die Demontage der alten Dachhaut, die Entsorgung der alten Dachhaut (strenge Vorschriften und Auflagen hierbei für asbesthaltige Platten) und die Installation einer neuen Dachhaut. Alternativ verbleibt die alte Dacheindeckung (unter anderem bei Bitumendächern) auf dem Dach, es wird eine Holzunterkonstruktion aufgebracht und darauf das Trapezblech installiert.

 

Beispiele weiterer kostenpflichtiger Sonderleistungen: Antikondensvlies, farbiges Trapezblech, Abriss von Dachaufbauten wie Kaminen, extra Dämmungen oder Sandwichplatten statt Trapezblech.

Ja, auch Dächer mit einer Eindeckung mit Bitumen Schweißbahnen, auch Elefantenhaut genannt, können saniert werden. Solche Dächer sind regelmäßig wartungsintensiv und reparaturanfällig, da es zu Rissen, Blasen o. ä. in den Schweißbahnen kommen kann. Für die Sanierung wird in der Regel auf die bestehende und verbleibende Dacheindeckung eine Holzlattung als Unterkonstruktion aufgebracht und fest im Dach verankert. Darauf wiederum wird anschließend ein für die Solaranlage geeignetes Trapezblech mit einer Stärke von 0,63 – 0,75 mm namhafter Hersteller montiert. Man erhält also sozusagen ein neues Dach auf dem alten Dach.

Allgemeine Fragen zur Photovoltaik

Photovoltaik bezeichnet die Umwandlung von Lichtenergie (in aller Regel Sonnenlicht) in elektrische Energie. Um diese Umwandlung vollziehen zu können, werden Solarzellen benötigt. Bereits Ende der 1950er Jahre wurde die Photovoltaik in der Raumfahrt genutzt. Inzwischen werden immer noch Satelliten, Weltraumsonden oder die ISS mit Photovoltaikanlagen ausgestattet, die vorrangige Nutzung erfolgt natürlich aber auf der Erde zur Erzeugung von Strom. Dafür werden Solaranlagen (PV-Anlagen) auf Dachflächen, an Gebäudefassaden, auf Freiflächen (Ackerflächen, Grünflächen, baulichen Anlagen, gewerblichen oder industriellen Flächen, Konversionsflächen), auf dem Wasser oder auch an Schallschutzwänden, auf Garagenhöfen, auf Bushaltestellen oder Parkscheinautomaten errichtet, mit denen die Sonnenenergie in elektrische Energie umgewandelt wird und dieser so erzeugte Ökostrom in das öffentliche Netz eingespeist wird oder direkt an Ort und Stelle selbst verbraucht wird.

Die Frage nach der Funktionsweise einer Solarzelle ist fest mit weiteren Fragen wie „Wie funktioniert Photovoltaik?“ und „Wie funktioniert eine PV-anlage?“ verbunden. Nachfolgend soll daher ein kurzer Einblick in die Funktionsweise einer Solaranlage gegeben werden und wie die Energie in dieser genutzt und umgewandelt wird.

Die innerhalb von Solarmodulen verbundenen Solarzellen wandeln die Energie des Sonnenlichts in elektrische Spannung um. Diese wird an der Oberfläche der Zellen über Metallkontakte abgenommen und über spezielle Solarkabel (Gleichstromkabel = DC-Kabel) weitergeleitet. Die erzeugte Elektrizität kann ins öffentliche Stromnetz eingespeist, direkt genutzt oder in Batterien gespeichert werden. Für die Nutzung des Stroms z. B. im Unternehmen oder die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz muss die vom Solarmodul erzeugte Gleichspannung zunächst in Wechselspannung umgewandelt werden. Dies erfolgt mithilfe eines Wechselrichters. Wird der Strom eingespeist und/ oder direkt selbst verbraucht, bedarf es eines digitalen Stromzählers, der die (überschüssige) eingespeiste Energiemenge zählt. So kann für jeden Zeitpunkt genau bestimmt werden, wie viel Solarstrom produziert wird und welche Leistung die Solaranlage erbringt.

JA! Natürlich! Die Photovoltaik ist mittlerweile die günstigste Energieform, die es gibt. Und alleine im Jahr 2023 sind lt. BloombergNEF weltweit 413 Gigawatt an neuen Solaranlagen gebaut worden, davon alleine in Deutschland gut 14 Gigawatt. Insgesamt sind damit in Deutschland – Stand Anfang 2024 – circa 3,7 Millionen Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von über 82 Gigawatt installiert. Diesen Boom gäbe es nicht, wenn sich die Photovoltaik nicht rechnen würde.

Aber natürlich hängt das „sich lohnen“ maßgeblich davon ab, wie viel die PV-Anlage pro installiertem kWp (Kilowattpeak) kostet. Ist dieser Preis zu teuer, lohnt sich die Photovoltaikanlage wirtschaftlich nicht – egal ob auf dem Privathaus, der Industriehalle oder der Freifläche. 

Die Rendite einer Solaranlage ist heute umso höher, je mehr Selbstverbrauch generiert werden kann. Denn mit jeder verbrauchten Kilowattstunde des selbsterzeugten Solarstroms spart man sich den Bezug zu hohen Preisen aus dem Netz. 

Aber auch sogenannte Volleinspeiseanlagen, bei der die komplette Erzeugungsmenge in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, sind wirtschaftlich lohnenswert und bieten attraktive Renditemöglichkeiten für die Anlagenbetreiber.   

Der Irrglaube, eine PV-Anlage ist eine große Brandgefahr, hält sich leider zum Teil noch immer. 

Fakt ist, das Brandrisiko bei Solaranlagen ist NICHT höher als bei anderen elektrischen Installationen im Haus. Ja, es gibt Elektrizität, aber die Systeme sind so konzipiert, dass sie sicher sind. Vorausgesetzt die Anlage ist richtig installiert und wird den Vorgaben entsprechend gewartet, was grundsätzlich für alle elektrischen Anlagen und Geräte gilt. 

3,7 Millionen installierte Anlagen in Deutschland (Stand Anfang 2024) gäbe es nicht und Versicherungskonzerne würden keine Versicherungen für PV-Anlagen anbieten, würde von Solaranlagen generell ein erhöhtes Brandrisiko ausgehen. 

Im Ergebnis schreibt auch das Feuerwehrmagazin: PV-Anlagen oder Solarmodule gelten als sehr sicher im Betrieb. Dass Anlagenteile selbst in Brand geraten, kommt eher selten vor.

Auch der Mythos, die Feuerwehr würde nicht löschen und Gebäude abbrennen lassen, wenn sich eine Solaranlage auf dem Dach befindet, kursiert nach wie vor völlig zu Unrecht. 

Einerseits sind moderne Solaranlagen stets mit Notfallabschaltungen ausgestattet. Sollte es also trotz aller Sicherheitsmaßnahmen zu einem Brand kommen, können sie schnell und sicher deaktiviert werden, um das Risiko zu minimieren.

Andererseits sind Brände an elektrischen Anlagen für die Feuerwehr nichts Neues oder ein Hinderungsgrund für Ihre Arbeit.

Grundsätzlich gilt dabei: Sicherheitsabstände zu elektrischen Anlagen und elektrisch leitenden Gegenständen müssen eingehalten werden, da ohne gesicherte Erkenntnisse immer von einer möglichen Stromschlaggefahr ausgegangen werden muss. Bei Brandbekämpfung und Hilfeleistung gelten dabei die Abstände nach der DIN VDE 0132. Der Sicherheitsabstand zu elektrischen Anlagen bis 1.000 Volt Wechselspannung und 1.500 Volt Gleichspannung beträgt mindestens einen Meter!

Als Löschmittel kommt bei PV-Anlagen in erster Linie Wasser zum Einsatz. Aber auch Pulverlöscher im Außenbereich oder Kohlendioxidlöscher innerhalb von Räumen, z. B. bei den Wechselrichtern oder Schaltschränken, kommen zum Einsatz.

Im Ergebnis wird die Feuerwehr die Hilfeleistung also nicht unterlassen und alle Brände versuchen zu löschen.

Sie benötigen nicht zwingend eine eigene Dachfläche oder ein eigenes Grundstück für den Betrieb einer großen Solaranlage. Man kann auch geeignete Flächen pachten, darauf die PV-Anlage installieren und den Strom verkaufen.

Dabei handelt es sich um einen besonders verbreiteten Irrglauben über die Photovoltaik, der darauf beruht, dass die PV-Stromerzeugung nur in warmen Regionen und in südlichen Ländern effizient sei. Dazu passt, was vor mehr als 12 Jahren der damalige Chef des Energieversorgers RWE, Jürgen Großmann, behauptete: die Förderung von Solarenergie in Deutschland sei so sinnvoll „wie Ananas züchten in Alaska“. Das ist natürlich Unsinn. Allein in 2023 betrug die Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen in Deutschland mehr als 55 TWh und damit mehr als aus Steinkohle oder Erdgas und sogar fast so viel wie aus Erdgas und Kernenergie zusammen (gem. Daten der Bundesnetzagentur). 

Für hohe Erträge ist nämlich nicht die Temperatur entscheidend, sondern die Anzahl der Sonnenstunden. Natürlich gibt es in Griechenland, Spanien oder Italien mehr Sonnenstunden. Aber auch bei uns in Deutschland können gut ausgerichtete Solaranlagen über 1.300 Volllaststunden erreichen, sprich mehr als 1.300 kWh pro installiertem kWp-Anlagenleistung erzeugen. 

Fakt ist, das die Sommermonate Juni, Juli und August hohe Stromerträge bei Solaranlagen liefern, aber bei zu hohen Temperaturen der Wirkungsgrad einer Photovoltaik-Anlage sinkt. Deshalb wird auch in den vermeintlich kühleren Monaten April und Mai genauso viel Strom produziert wie im Hochsommer. Daher lässt sich sagen, dass von April bis August ähnlich viel Strom produziert wird.

Um unseren gesamten Energiebedarf aus Erneuerbaren Energien (EE) zu decken, ist ein massiver Ausbau der installierten PV-Leistung von derzeit 81 Gigawattpeak (GWp) auf ca. 215 GWp bis 2030 und ca. 400 GWp bis 2040 notwendig.

Neue, große MW-Solarkraftwerke produzieren PV-Strom zu Kosten von ca. 4 – 7 Cent/ kWh (= Stromgestehungskosten). Die Stromgestehungskosten eines PV-Kraftwerks bezeichnen das Verhältnis aus Gesamtkosten (in Euro) und elektrischer Energieproduktion (kWh), beides bezogen auf seine wirtschaftliche Nutzungsdauer. Die Höhe der Gesamtkosten für PV-Kraftwerke wird v.a. bestimmt durch:

–  Anschaffungsinvestitionen für Bau und Installation der Anlagen

– Finanzierungsbedingungen (Eigenkapitalrendite, Zinsen, Laufzeiten)

– Betriebskosten während der Nutzungszeit (Versicherung, Wartung, Reparatur, Strukturkosten)

– Rückbaukosten

Die Investitionskosten sind hierbei der dominierende Kostenanteil von PV-Kraftwerken, während laufende (variable) Kosten im Anlagenbetrieb eine untergeordnete Rolle spielen, da zum Beispiel für den Inputfaktor Sonnenenergie kein Geld bezahlt werden muss.

Mit „Förderung“ ist meist die Einspeisevergütung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gemeint. Dieses innovative Instrument staatlicher Förderung trat am 01. April 2000 in Kraft und gilt noch immer! Es hat maßgeblich den Ausbau der erneuerbaren Energien auf der ganz Welt geprägt und befördert. Mittlerweile gab es unzählige Novellierungen dieses Gesetzes. Aber nach wie vor gilt durch der durch das Gesetz festgeschriebene Vorrang und die Abnahmegarantie für den eingespeisten Strom aus den Erneuerbaren sowie eine feste Vergütung bzw. Mindestvergütung für den erzeugten und eingespeisten Strom.

Darüber hinaus gibt es von Bundesland zu Bundesland mitunter unterschiedliche zusätzliche Förderprogramme für den Ausbau von Photovoltaik. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert und unterstützt mit verschiedenen Kreditprogrammen den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland.

Nein, seit Abschaffung der EEG-Umlage Mitte 2022 enthält der Strompreis keine Bestandteile zur Vergütung von PV-Strom. Die niedrigen Gestehungskosten von PV-Strom im Vergleich zur sehr teuren Stromerzeugung aus Erdgas helfen im Gegenteil die Kosten zu senken.

Absolut! Und dies ganz ohne nennenswerte Konflikte mit der Landwirtschaft oder dem Naturschutz. Wichtig ist hierbei die integrierte Photovoltaik. Ob nun auf Parkplätzen, großen Garagenhöfen, an und auf Gebäuden, entlang von Schienenwegen oder Autobahnen, an Lärmschutzwänden, mit der Landwirtschaft als sog. Agri-Photovoltaik kombiniert oder auf künstlichen Seen (z B. ehemaligen Tagebauflächen oder Kiesgruben) mit den neuen Floating Solaranlagen – die speziell zugeschnitten PV-Lösungen werden dabei auf die Anwendung zugeschnitten und ergänzen sich mit dieser optimal.

Alleine die ca. 40 Mio. Gebäude in Deutschland bieten ein technisches Potential in der Größenordnung von 1.000 GWp. Bisher genutzt werden weniger als 10% des Potenzials auf Dächern und weniger als 1 Promille des Fassadenpotentials. 

Eine Südausrichtung ist kein Muss. Auch bei einer West-, Ost-, Südwest- oder Südost-, ja sogar Nordausrichtung der Photovoltaikanlage kann je nach Dachneigung eine signifikante Leistung erwirtschaftet werden. Bei einer reinen Südausrichtung der Solarmodule mit einem idealen Neigungswinkel von ca. 36° erzielt man in Deutschland den höchsten Ertrag je installiertem kWp Anlagenleistung. Allerdings nutzt man (insofern das Dach nicht diese Neigung hat und man die Module auf einem flachen Hallendach oder Industriedach aufständern muss) dabei die Fläche nicht effizient aus, da man zwischen den Modulreihen aufgrund der Selbstverschattung einen großen Abstand lassen muss. Derartige PV-Anlagen wurden überwiegend bis 2011 gebaut, da die Komponentenpreise damals noch um ein Vielfaches höher waren. 

Bei modernen Anlagen versucht man hingegen die vorhandene Fläche (Freifläche oder Dachflächen) maximal und optimal auszunutzen. Das wiederum führt dazu, dass die Solarmodule mit weniger Neigungswinkel installiert werden und zum Beispiel nach Osten und Westen oder Norden und Süden ausgerichtet werden. Zum einen erreicht man eine gleichmäßigere Stromerzeugung über den Tag und zum anderen erzeugt man auf der vorhandenen Fläche insgesamt absolut mehr Kilowattstunden Solarstrom. Außerdem sinken bei der Installation die spezifischen Kosten für die PV-Anlage.

Das professionelle Monitoring der PV-Anlage ist absolut notwendig. Dies umso mehr, je größer die Anlage ist und je weiter sie vom eigenen Wohnort oder Unternehmenssitz entfernt ist, weil es sich z. B. um eine gepachtete Dachfläche oder eine große Freiflächensolaranlage handelt. Denn jeder Tag, an dem das Solarkraftwerk aufgrund eines technischen Defekts ausfällt, ist ein Verlust, da die Anlage dann keinen Strom produzieren kann.

Mitunter entscheiden sich Unternehmen gegen eine Photovoltaik-Anlage auf den eigenen Dächern, weil die Überwachung zu aufwendig und komplex scheint. Aber dem ist nicht so. Heute kann man von jedem PC, Smartphone oder Tablet 24/7 auf die relevanten Daten der PV-Anlage zugreifen und so mögliche Fehler oder Abweichungen frühzeitig erkennen.