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kWh Solarstrom seit 2009 erzeugt

Freifläche für Photovoltaik verpachten

attraktive und hohe Jahrespacht Sichern

Ihre ungenutzte Fläche: Ihr nachhaltig hoher Ertrag

Haben Sie eine landwirtschaftliche, gewerbliche oder brachliegende Fläche, die Sie wirtschaftlich nutzen möchten? Mit der Verpachtung Ihrer Freifläche für Photovoltaik sichern Sie sich regelmäßige Pachteinnahmen zwischen 2.500 und 4.500 € pro Hektar – ganz ohne Aufwand!

Falls eine Verpachtung für Sie nicht infrage kommt und Sie stattdessen lieber selbst in eine Photovoltaikanlage investieren möchten, bieten wir Ihnen ebenfalls eine individuelle Lösung. Lassen Sie uns gemeinsam das volle Potenzial Ihrer Fläche ausschöpfen!

Potenzial ungenutzter Freiflächen

Warum Freiflächen für
Photovoltaik verpachten?

Langfristige Pachteinnahmen sichern

Die Einmalpacht, die für 20 Jahre im Voraus gezahlt wird, liegt je nach Größe, Lage und Die jährliche Pacht beträgt je nach Standort und Gegebenheiten zwischen 2.500 und 4.500 € pro Hektar und damit um ein Vielfaches mehr im Vergleich zur Verpachtung als z.B. Agrarfläche – ein zuverlässiges, passives Einkommen für Sie!Pachtangebot erhalten Sie nach unserer kostenlosen Analyse.

Nachhaltige Nutzung Ihrer Fläche

Ihre Freifläche wird sinnvoll genutzt, ohne dass Sie selbst investieren, wirtschaftliches Risiko tragen oder sich um Wartung und Betriebsführung einer Solaranlage kümmern müssen.Planbarkeit.

Alternative: Selbst Betreiber einer PV-Anlage werden

Falls Sie lieber eigenständig eine Solaranlage betreiben und Strom verkaufen möchten, bieten wir Ihnen eine maßgeschneiderte Turn-Key-Lösung – wir bauen Ihre PV-Anlage schlüsselfertig und betriebsbereit auf.

Unsere Mission

Als TnT Neue Energien GmbH wollen wir maßgeblich an der Gestaltung einer vollständig elektrischen Welt mitwirken, in der 100% der Energie aus erneuerbaren Quellen, insbesondere der Photovoltaik, stammt.

Für Flächen ab einem Hektar

Welche Freiflächen eignen sich für Photovoltaik?

Nicht jede Fläche ist automatisch geeignet. Die folgenden Kriterien spielen eine entscheidende Rolle:

  • Standort & Sonneneinstrahlung: Gute Ertragswerte steigern die Pacht.
  • Geländetopographie: Flache, ebene oder nur leicht geneigte Flächen sind optimal.
  • Entfernung zum Netzanschluss: Je kürzer die Distanz, desto wirtschaftlicher ist das Projekt.
  • Bebaubarkeit nach BauGB: Die Fläche muss baulich für Photovoltaik geeignet sein.
  • Vergütungsfähigkeit nach EEG: Die Fläche muss innerhalb der Förderkulisse des EEG
    (Erneuerbare-Energien-Gesetz) liegen.

Große Flächen ab 1 Hektar haben die besten Chancen auf eine rentable Nutzung. Lassen Sie Ihre Fläche kostenlos prüfen!

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Von der Planung bis zur Umsetzung

Unsere Leistungen für Ihre Freifläche

  • Individuelle Prüfung und Planung: Wir analysieren Ihre Fläche kostenlos und unverbindlich auf die Eignung und erstellen ein passendes Konzept.
  • Attraktive Pachtverträge: Wir bieten Ihnen eine langfristige, sichere Verpachtung mit stabilen Einnahmen über 25 bis 35 Jahre.
  • Kompletter Service aus einer Hand: Von der ersten Beratung über Genehmigungen bis hin zur Installation – wir übernehmen alle Schritte für Sie.

Mehr als 15 Jahre Erfahrung

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Attraktive Pachteinnahmen: 2.500 – 4.500 €/ha jährlich
  • Langfristige Verträge: Sicheres Einkommen über 25 – 35 Jahre
  • Kein Aufwand und kein Risiko für Sie: Alle Kosten übernimmt der Betreiber
  • Alternative Möglichkeit: Schlüsselfertige eigene PV-Anlage für maximalen Gewinn
  • Nachhaltige Nutzung: Unterstützen Sie die Energiewende
Kundenstimmen

Das sagen andere über uns

FAQs

Häufig gestellte Fragen zur Verpachtung
von Freiflächen für Photovoltaik

Die jährliche Pacht liegt zwischen 2.500 und 4.500 € pro Hektar, abhängig von Standort, Netzanschluss und weiteren Faktoren.

Ihre Fläche sollte mindestens 1 Hektar groß, weitgehend eben und für eine Photovoltaikanlage baulich zulässig (prüfen wir) sein.

Freiflächen bzw. Ackerflächen entlang von Autobahnen oder zweigleisigen Schienenwegen bzw. Bahntrassen der Deutschen Bahn bis zu einem Abstand von 200m sind privilegiert und daher besonders gut geeignet.

Ja, eine Baugenehmigung ist – anders als für Solaranlagen auf Dächern – immer notwendig. Darum kümmern wir uns im Rahmen der Projektierung und Planung.

Ja und Nein.

Für Flächen längs von Autobahnen oder Schienenwegen bis zu einem Abstand von 200m
benötigt man keinen B-Plan und keine Änderung des Flächennutzungsplanes. Es reicht für diese Flächen eine Baugenehmigung nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 b) BauGB.

Für alle anderen Flächen im sog. Außenbereich bedarf es für die Bebaubarkeit gem. § 35 BauGB der Aufstellung eines B-Planes (durch die Gemeinde) und einer Änderung des Flächennutzungsplanes. Diesen Prozess begleiten wir und prüfen in Absprache mit der Gemeinde oder Stadt die Möglichkeiten.

Nein, darauf wird durch uns bereits bei der Vertragsgestaltung geachtet. Um keinen Verlust des Ackerstatus zu riskieren ist es wichtig, dass im Pachtvertrag bereits ein Rückbau der Solaranlage zum ursprünglichen Zustand vereinbart wird. Damit muss die Fläche auch weiterhin dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) zugeordnet werden und darf nicht dem höher besteuerten Grundvermögen (Grundsteuer B) zugeordnet werden.

Ja! Wir bieten Ihnen eine schlüsselfertige Lösung, wenn Sie selbst Strom erzeugen und verkaufen möchten.

Bei der Verpachtung trägt der Investor alle Kosten. Falls Sie eine eigene Anlage wünschen, erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Ja, die Einnahmen aus der Verpachtung müssen versteuert werden. Wir empfehlen eine Beratung durch Ihren Steuerberater.

Grundsätzlich übernimmt der Investor und Betreiber der Solaranlage auf einer Freifläche alle damit verbundenen Aufgaben, auch die Aussaat, Grünflächenpflege und Mahd. Kann oder möchte der Verpächter diese Leistung auch anbieten, um damit zusätzliche Einnahmen zu generieren, so ist dies in jedem Fall möglich.

Dies hängt davon ab, ob die Fläche privilegiert ist, also an Autobahnen, Eisenbahntrassen oder im Innenbereich liegt. Dann braucht es nur eine Baugenehmigung und folglich ist der Zeitraum bis zur Realisierung kürzer und liegt bei ca. 1 bis 2 Jahren. Benötigt man zur Erlangung des Baurechts einen Bebauungsplan (B-Plan) sollte mit 2 bis 3 Jahren in jedem Fall gerechnet werden.

Die Vergütungsfähigkeit nach EEG sagt aus, ob man mit einer Solaranlage auf einer Fläche eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz bekommen kann. Laut EEG sind Flächen, die nicht als landschaftlich oder naturschutzfachlich besonders wertvoll eingestuft werden, grundsätzlich geeignet zur Bebauung mit Photovoltaikanlagen und damit förderfähig. Dazu gehören beispielsweise Agrarflächen, Grünflächen und Brachflächen
(Konversionsflächen).

Kontakt

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TnT Neue Energien GmbH
Dammweg 6
01097 Dresden

+49 351 206 766 5
info@tnt-neue-energien.de